Zahn
Span­gen

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Ablauf Zahnspangen-Behandlung

Am Anfang jeder kieferorthopädischen Behandlung steht ein persönliches Beratungsgespräch.

Bei diesem Termin nehmen wir uns Zeit, Ihre Wünsche genau kennenzulernen. Wir untersuchen die Zahn- und Kieferstellung und besprechen, ob eine Behandlung sinnvoll ist und welche Möglichkeiten bestehen. Natürlich informieren wir auch transparent über die voraussichtlichen Behandlungskosten.

Sollten Sie sich nach dieser ersten Einschätzung eine Zahnspangen-Behandlung wünschen, dann sind zur konkreten Planung der Behandlung, genauere diagnostische Unterlagen notwendig. Dazu gehören:

  • Panoramaröntgen
  • 3D-Scan der Zähne zur Herstellung eines digitalen Modells mit nachfolgender Vermessung/ Analyse
  • Fotos der Zähne und des Gesichtes mit einer digitalen Kamera
  • Fernröntgen des Kopfes zur Analyse der Wachstumsrichtung bzw. Stellung der Kiefer
  • Kiefergelenksuntersuchung und allgemeine Untersuchung der Kaumuskulatur

Diese Unterlagen ermöglichen eine detaillierte Analyse der Zahn- und Kieferstellung. Darauf aufbauend erstellen wir eine individuelle Behandlungsplanung, die wir anschließend gemeinsam besprechen.

Sind Sie mit der empfohlenen Behandlungsvariante einverstanden, kann die Behandlung dann zeitnah gestartet werden. 

3D-Scanner-Zahnspange

Moderne Technik 3D-Scanner

Zur Herstellung eines digitalen Modells der Zähne nutzen wir einen intraoralen 3D-Scanner. Dieser funktioniert wie eine kleine Kamera, die die Zähne und den Mundraum digital erfasst. Es sind keine unangenehmen Abdrücke mit Hilfe herkömmlicher Abdruckmaterialien mehr notwendig.

Diese Technologie bietet mehr Komfort (kein Würgereiz, keine Paste), Präzision und schnellere Abläufe.

3D-Scanner-Zahnspange

Kassen-Zahnspange

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die neue „Kassenzahnspange“. Anspruch darauf haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die eine sehr schwere Zahn- bzw. Kieferfehlstellung (IOTN 4 + 5) aufweisen.
Fr. Dr. Elke Lenotti ist qualifizierte Wahlkieferorthopädin und von allen Krankenkassen akkreditiert Behandlungen dieser schwerwiegenden Fehlstellungen durchzuführen.

Von den Krankenkassen werden dabei in der Regel bis zu 80% des aktuellen Kassentarifs rückvergütet. Genauere Informationen zu den Tarifen finden Sie unter der Kostenübersicht.

Leistungs­übersicht - Kassen­zahnspange

Folgende Leistungen umfassen die seit Juli 2015 neu vereinbarte Kassenzahnspange (Schweregrad IOTN 4 und 5):

Die interzeptive Behandlung (=Frühbehandlung):

Dient der frühen Korrektur von schwerwiegenderen Zahn- und Kieferfehlstellungen im Milch- und Wechselgebiss, um eine normale
Weiterentwicklung des Gebisses zu ermöglichen. Sie erfolgt daher vor Vollendung des 10. Lebensjahres und sollte in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Im Rahmen der interzeptiven Behandlung werden herausnehmbare und festsitzende Apparaturen eingesetzt.

Die Kassenzahnspangen-Hauptbehandlung:

Erfolgt in der späten Phase des Wechselgebisses (> 10 Jahre) bzw. bei bereits komplett abgeschlossenem Zahnwechsel. Es handelt sich dabei um
eine festsitzende Zahnspange mit an den Zähnen fixierten, silbernen Brackets und den zugehörigen metallischen Bögen (Drähten). Die Hauptbehandlung darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Aufzahlungen für weisse Keramikbrackets, innenliegende Brackets oder durchsichtige Zahnschienen sind nicht zulässig.

In meiner Ordination führen wir Frühbehandlungen wie auch Hauptbehandlungen durch. Vor Beginn
der jeweiligen Therapie muss ein entsprechender Antrag gestellt und eine Genehmigung der
Krankenkasse eingeholt werden, damit dann, bei positiver Prüfung, je nach Krankenkasse insgesamt
80 % – 100% des aktuellen Kassentarifs rückerstattet bzw. übernommen werden.

Kosten­­aufstellung - Kassen­­zahnspange

– Diagnosepaket vor Start:

Fotos der Zähne und des Gesichts, Röntgen, 3D-Scan, Planung – 380€

– Festsitzende Kassenzahnspangen-Hauptbehandlung:

  • Je nach Behandlungsaufwand zwischen 5.900€ – 7.300€
  • Die Behandlungskosten können in 3 Teilbeträgen bezahlt werden
  • Die Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse erfolgt ebenso in 3 Teilbeträgen, im Umfang von 80% – 100% des gültigen Kassentarifs für festsitzende Zahnspangen (derzeit zwischen 3.700 – 4.500€)

– Interzeptive Therapie = Frühbehandlung:

Kinder < 10 Jahren:
die Kosten werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen

– Reparaturen – 80 € pro Stelle

– Abbruch, vorzeitiger Ausgliederung – 350€

Private Zahnspangen-Behandlung

Bei Kindern und Jugendlichen mit leichteren Fehlstellungen (Stufe 1–3), bei Wunsch nach alternativen Behandlungsmethoden (Keramikbrackets, durchsichtige Zahnschienen)

oder bei Erwachsenen (> 18 Jahre) ist eine Zahnspangenbehandlung als Privatleistung möglich.

Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über mögliche Behandlungsoptionen auf und erstellen einen individuellen Heil- und Kostenplan. Dabei orientieren wir uns an den Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer.